Ist Ihnen das auch schon einmal passiert?
Sie sitzen in Ihrem Garten und es taucht schon wieder diese laut miauende Katze auf, die Ihnen um die Beine schleicht. Aus der Nachbarschaft kommt sie nicht, denn Sie kennen die Katzen der Nachbarn genau. Vielleicht gehen Sie doch bei dem ein oder anderen Katzenbesitzer in der näheren Umgebung fragen ob man sich ein neues Tier angeschafft hat. Nichts! Und nun?
Darf ich die Katze behalten? Nein, das dürfen Sie nicht!
Zugelaufene Tiere, egal ob Katze, Hund, Vogel oder andere Haustiere, fallen unter das Fundrecht. Der Finder hat eine Anzeigepflicht gegenüber der Gemeinde und muss die Katze der Polizei, dem Tierheim oder dem Tierschutzverein melden.
Wenn Sie das Tier einfach behalten oder es sich selbst überlassen, dann handeln Sie nicht nur falsch sondern auch gesetzeswidrig, denn damit kann man eine strafbare Fundunterschlagung begehen.
Aber wie erkennt man eine entlaufene, verirrte oder ausgesetzte Katze?
Wenn das Tier relativ zahm, gut genährt und das Fell nicht sehr zerzaust ist, dann handelt es sich in der Regel nicht um eine wilde Katze. Fällt Ihnen so ein Tier auf, dann informieren Sie den Tierschutzverein Bischofswerda, wir stehen dann mit Rat und Tat zur Seite.
Bitte denken Sie immer daran, dass das Tier von seiner Familie vielleicht schon schrecklich vermisst wird und jeder mal in so eine Situation geraten kann und die eigene Katze nicht nach Hause kommt.
Im folgenden erhalten Sie eine Liste mit Ansprechpartnern, die Ihnen neben dem Tierschutzverein Bischofswerda behilflich sein können.
Tierschutzverein Bischofswerda e.V.