Als eingetragener, gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.
Für Spenden bis 200,- Euro reicht der Kontobeleg Ihrer Überweisung um die Spende steuerlich abzusetzen, wir stellen hier keine gesonderte Quittung aus.
Bei Spenden über 200,- Euro senden wir Ihnen eine Spendenquittung automatisch zu, wenn Sie in der Überweisung Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift angeben.
Der Betrag von 200,- Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.
Private Sachspenden erschweren die richtige Wertangabe. Der Fiskus verlangt, dass Sachzuwendungen mit dem sogenannten gemeinen Wert anzusetzen sind, also dem Verkehrswert einschließlich Umsatzsteuer.
Bei neuen Sachspenden bereitet dies keine Probleme, da sich der Wert mittels Kaufbeleg leicht ermitteln lässt.
Der Spender muss uns jedoch die Rechnung zukommen lassen, da wir keine Wertermittlung vornehmen. Liegt uns keine Rechnung vor, können wir auch keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Bei gebrauchten Sachspenden können wir keine Spendenbescheinigung ausstellen, da hier der aktuelle Wert anhand des ursprünglichen Kaufpreises, der Qualität, des Alters und des Zustandes zum Zeitpunkt der Zuwendung geschätzt werden müsste. Keine leichte Aufgabe - zumal der Verein für falsche Angaben haftbar gemacht und schlimmstenfalls die Gemeinnützigkeit verlieren könnte.
Tierschutzverein Bischofswerda e.V.